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Verlängerung der Regelungen für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2026

Angesichts des anhaltenden Krieges in der Ukraine und der europaweiten Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis zum 4. März 2026 (Amtsblatt der EU 2024/1836) hat Deutschland ebenfalls entsprechende Regelungen verlängert.

Der Bundesrat hat am 22. November 2024 zwei neue Verordnungen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) gebilligt:

  • Sechste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
  • Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung

Beide Verordnungen verlängern die Regelungen zur Einreise, zum Aufenthalt und zum Schutzstatus von Schutzberechtigten aus der Ukraine bis zum 4. März 2026. Allerdings gelten die neuen Bestimmungen nur eingeschränkt für Staatenlose sowie Drittstaatsangehörige, die nicht aus der Ukraine stammen.

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