Rechtsanwalt Niklas Sander berichtet über ein wegweisendes Urteil des Sozialgerichts Aurich, das die Rechte von Bürgergeldempfänger*innen mit besonderen Bedarfslagen stärkt.
Im konkreten Fall ging es um eine alleinerziehende Mutter und ihre schwerbehinderte Tochter mit Pflegegrad 5 (Rett-Syndrom). Obwohl die monatliche Bruttokaltmiete von 790 Euro die abstrakte Angemessenheitsgrenze der Unterkunftskosten überstieg, wurden die tatsächlichen Kosten vom Gericht als konkret angemessen anerkannt. Ausschlaggebend war dabei die objektiv belegbare Zugangshemmung zum lokalen Wohnungsmarkt – also die deutlich erschwerten Bedingungen, für den speziellen Bedarf eine angemessene und bezahlbare Wohnung zu finden.
Das Urteil macht deutlich: In besonderen Lebenslagen – wie bei schwerer Behinderung und daraus resultierendem erhöhtem Wohnraumbedarf – dürfen die pauschalen Angemessenheitsgrenzen nicht schematisch angewendet werden. Es ist stets der individuelle Einzelfall zu prüfen.
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