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Geplante Verschärfungen bei der Grundsicherung: Rückschritt statt Reform

Die neue Arbeitsministerin Bärbel Bas hat angekündigt, dass die geplante „Neue Grundsicherung“ deutlich verschärfte Mitwirkungspflichten und Sanktionen enthalten soll. Wer zumutbare Arbeitsangebote ablehnt oder nicht ausreichend mitwirkt, soll künftig schneller und unbürokratischer mit Leistungskürzungen belegt werden – bis hin zum vollständigen Entzug der Leistungen bei wiederholter „Verweigerung“.

Damit kündigt die neue Regierung einen Kurswechsel an, der zurück in die Hartz-IV-Logik führt: Weg von Unterstützung, hin zu Kontrolle und Bestrafung. Statt Menschen in schwierigen Lebenslagen zu stärken und Perspektiven zu schaffen, setzt man wieder auf Druck und Misstrauen.

Noch liegt kein konkreter Gesetzesentwurf vor. Während CDU-Politiker wie Merz und Linnemann offen von Totalsanktionen sprechen, betont Arbeitsministerin Bas, dass man sich an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten werde. Doch die Stoßrichtung der Debatte ist unübersehbar: Menschen in Armut werden unter Generalverdacht gestellt.

Dabei ist längst wissenschaftlich belegt: Sanktionen führen kaum zu einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. Und der Anteil derjenigen, die tatsächlich systematisch verweigern, ist äußerst gering.

Die Signale der Regierung lassen einen tiefgreifenden Perspektivwechsel erkennen. Es geht offenbar nicht mehr darum, Armut zu bekämpfen – sondern Arme. Wer Erwerbslose unter Druck setzt, statt ihnen echte Chancen zu eröffnen, betreibt Klassenpolitik von oben. Das gesellschaftliche Klima wird weiter vergiftet, soziale Spaltung gezielt verschärft.

Ziel dieser Politik scheint es zu sein, möglichst viele Menschen zur Annahme auch prekärster und schlecht bezahlter Jobs zu drängen – mit allen Mitteln.

Die Forderungen nach vollständigem Leistungsentzug sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 (Az. 1 BvL 7/16) eindeutig verfassungswidrig. Wer dennoch an solchen Maßnahmen festhält, ignoriert bewusst die rechtlichen Grenzen – und riskiert einen offenen Verfassungsbruch.

Gerade die SPD sollte sich fragen, ob sie solche Pläne mittragen will. Eine Partei, die soziale Gerechtigkeit im Namen führt, darf sich nicht zum Vollstrecker einer Politik machen, die gegen die Schwächsten gerichtet ist. Wer das dennoch tut, verliert nicht nur seine Glaubwürdigkeit – sondern öffnet gefährlichen politischen Kräften Tür und Tor.

Hintergrundbericht in der Frankfurter Rundschau:
Für mehr Infgormationen

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