Am 7. Mai 2025 hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt der Bundespolizei offiziell erlaubt, Schutzsuchende an deutschen Binnengrenzen abzuweisen – selbst wenn diese einen Asylantrag stellen möchten. Nur Menschen, die als „erkennbar vulnerabel“ gelten, sollen davon ausgenommen sein.
Doch dieser Schritt ist rechtswidrig. Nach europäischem Recht hat jede Person das Recht, einen Asylantrag zu stellen – auch an den Binnengrenzen innerhalb des Schengenraums. Die Einführung oder Fortsetzung solcher Zurückweisungen widerspricht klar den rechtlichen Vorgaben der EU und untergräbt den Schutz von Geflüchteten.
Unabhängig davon, ob frühere mündliche Weisungen existierten oder nicht: Die aktuelle Praxis verstößt gegen geltendes Recht – und muss sofort gestoppt werden.
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