Die Höhe der Regelbedarfe im Bürgergeld sowie in der Sozialhilfe steht erneut im Mittelpunkt der politischen Diskussion. Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Regelbedarfe in den Grundsicherungssystemen nach dem SGB II und SGB XII regelmäßig neu zu ermitteln. Diese Überprüfung erfolgt alle fünf Jahre und bildet die Grundlage für ein neues Regelbedarfsermittlungsgesetz.
Während aus Teilen der Bundesregierung bereits Forderungen laut werden, die bestehenden Leistungen zu senken, widerspricht der Paritätische Wohlfahrtsverband dieser Einschätzung deutlich. Nach Ansicht des Verbandes reichen die aktuellen Regelbedarfe bereits heute vielfach nicht aus, um das soziokulturelle Existenzminimum sicherzustellen.
In einem aktuellen Hintergrundpapier erläutert der Paritätische ausführlich seine Kritik an den bisherigen Berechnungsmethoden. Dabei wird insbesondere hinterfragt, welche Ausgaben in die Berechnung einfließen, welche Bedarfe unberücksichtigt bleiben und welche Auswirkungen dies auf Menschen hat, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind.
Da die Bundesregierung die Ergebnisse der aktuell laufenden Neuberechnung bislang noch nicht veröffentlicht hat, bezieht sich das Hintergrundpapier auf die bisher geltenden Berechnungsgrundlagen. Es soll eine fachliche Grundlage für die öffentliche und politische Debatte über die zukünftige Höhe der Regelbedarfe liefern.
Das Hintergrundpapier des Paritätischen kann hier direkt aufgerufen werden:
