Ob Terminvereinbarung beim Amt, Online-Anträge, Jobsuche, Bildung oder Gesundheitsangebote: Digitale Zugänge sind inzwischen ein fester Bestandteil des Alltags geworden. Wer nicht ausreichend digital ausgestattet ist, wird schnell von wichtigen gesellschaftlichen Bereichen ausgeschlossen.
Eine Studie des Otto-Blume-Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zeigt nun deutlich: Gerade Menschen mit geringem Einkommen stehen weiterhin vor großen Hürden bei der digitalen Teilhabe.
Die Untersuchung verbindet Datenanalysen mit Fokusgruppen und Fallstudien. Besonders wichtig: Armutsbetroffene wurden nicht nur befragt, sondern ausdrücklich als „Expert:innen in eigener Sache“ einbezogen.
Ein zentrales Ergebnis: Smartphones sind zwar in vielen Haushalten vorhanden, ersetzen aber keinen vollwertigen digitalen Zugang. Komplexere Aufgaben wie das Ausfüllen von Anträgen, das Bearbeiten von Dokumenten oder umfangreiche Verwaltungsverfahren sind damit oft nur eingeschränkt möglich.
Digitale Teilhabe bedeutet heute Teilhabe an Verwaltung, Existenzsicherung, Arbeitsmarkt, Bildung und Gesundheit. Dafür braucht es nicht nur Geräte und Internetzugänge, sondern auch Unterstützung und barrierearme Angebote.
Die Studie fordert deshalb unter anderem, dass analoge und digitale Zugangswege zu Verwaltungsleistungen gleichwertig erhalten bleiben. Niemand darf ausgeschlossen werden, nur weil digitale Voraussetzungen fehlen.
Zur vollständigen Studie:
https://www.isg-institut.de/wissenschaftliche-expertise-digitale-teilhabe-von-armutsbetroffenen-in-nrw/
