E-Mail

info@wir-sind-aktiv-hamburg.de

Telefonnummer

+49 40 524 702 288

RAV fordert: Fahren ohne Fahrschein darf nicht ins Gefängnis führen

Der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) unterstützt einen aktuellen Vorstoß aus dem Bundesjustizministerium und fordert eine grundlegende Reform im Strafrecht: § 265a StGB – das sogenannte „Erschleichen von Leistungen“ – soll ersatzlos gestrichen werden.

Aus Sicht des RAV ist die Vorschrift rechtspolitisch überholt und führt in der Praxis zu erheblichen sozialen Schieflagen. Insbesondere das Fahren ohne Fahrschein trifft häufig Menschen in prekären Lebenslagen. Anstatt soziale Probleme zu lösen, werde Armut kriminalisiert und strafrechtlich sanktioniert.

Auch aus justizpraktischer Perspektive wird Kritik laut: Die Anwendung des § 265a StGB bindet erhebliche Ressourcen bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Erfahrungen aus dem Projekt „Schnellgericht“ am Amtsgericht Tiergarten in Berlin zeigen laut RAV, dass hier ein unverhältnismäßiger Aufwand betrieben wird – ohne nachhaltigen Nutzen für den Rechtsfrieden.

Die Forderung nach Abschaffung des Paragraphen ist daher nicht nur sozialpolitisch motiviert, sondern auch aus Gründen der Effizienz und Verhältnismäßigkeit im Strafrecht begründet. Kritiker sehen in der Norm ein Instrument, das vor allem gesellschaftlich benachteiligte Gruppen trifft, während alternative Lösungen – etwa ordnungsrechtliche Regelungen – bislang nicht konsequent umgesetzt werden.

Weitere Informationen und die vollständige Stellungnahme des RAV finden Sie hier:
https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/fahren-ohne-fahrschein-darf-nicht-ins-gefaengnis-fuehren-1249

Optimiert durch Optimole
Nach oben scrollen