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Praxiseinordnung: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Durchsuchungen in Unterkünften im Kontext von Abschiebungen

Am 30. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht in einem Verfahren, das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und PRO ASYL unterstützt wurde, den Grundrechtsschutz für Zimmer in Geflüchtetenunterkünften konkretisiert. Die Entscheidung nimmt eine wichtige Stellung ein, wenn es um das Verhältnis zwischen staatlichen Eingriffsbefugnissen und dem Schutz der Privatsphäre in Unterkünften geht.

In dieser Praxiseinordnung werden die rechtlichen Maßstäbe und ihre Bedeutung für den Alltag in Unterkünften erläutert. Sie richtet sich insbesondere an Mitarbeitende von Geflüchtetenunterkünften sowie weitere professionell Tätige vor Ort und beantwortet die zentrale Frage: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Polizei, Sicherheitsdienste oder Beschäftigte der Einrichtung Schlafräume betreten?

Ziel der Einordnung ist es, mehr Klarheit über die rechtlichen Grenzen und Anforderungen zu schaffen, damit Grund- und Menschenrechte gewahrt bleiben und gleichzeitig rechtliche Unsicherheiten in der praktischen Arbeit reduziert werden.

📄 Praxiseinordnung zum Download:
https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Soziale-Teilhabe/2026-02-Praxiseinordnung-BVerfGE-Grundrechte-Zimmer-Gefluechtete.pdf

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