Zum 1. Juli 2025 treten neue Pfändungsfreigrenzen in Kraft. Die Beträge der Pfändungstabelle werden um über 4 % angehoben. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Der unpfändbare Grundbetrag für eine Person ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro.
- Der Erhöhungsbetrag für die erste unterhaltspflichtige Person steigt von 561,43 Euro auf 585,23 Euro.
- Für die zweite bis fünfte unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Betrag jeweils von 312,78 Euro auf 326,04 Euro.
Weitere Informationen zur neuen Pfändungstabelle finden Sie unter:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/amtliche-mitteilungen/neue-pfaendungstabelle-ab-juli-2025
Die neuen P-Konto-Bescheinigungen stehen zum Download bereit unter:
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/fileadmin/user_upload/Fachportale/Vollstreckungsschutz/P-Konto-Bescheinigung_ab_Juli_2025.pdf

