Mit der Weisung 202505010 vom 26.05.2025 mit dem Titel
„Herunterfahren E-Mails und Weiterentwicklung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung im Kundenportal SGB III“
leitet die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen weiteren Schritt zur Einschränkung der E-Mail-Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern ein.
In der Weisung heißt es unter anderem:
„Es ist gemeinschaftliches und erklärtes Ziel der Bundesagentur für Arbeit (BA), den Online-Kanal als führenden Kommunikationskanal weiter auszubauen und zu stärken. Hierdurch sollen die Potenziale von Digitalisierung und Automatisierung vollumfänglich genutzt werden. Der für Kundinnen und Kunden sowie für die Organisation nachteilige und datenschutzrechtlich kritische Zugangsweg der freien E-Mail wird daher zugunsten besserer Alternativen eingeschränkt. Die Bearbeitung von E-Mails ist oft zeitintensiv und macht in vielen Fällen Rückfragen bei den Kundinnen und Kunden notwendig. Der Kanal soll daher zugunsten anderer, strukturierter und datenschutzkonformer Alternativen zurückgefahren werden.”
Die vollständige Weisung kann hier eingesehen werden:
🔗 https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202505010_ba146396.pdf

