Zum 1. Januar 2026 wird die Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) eingestellt. Dieses Verfahren ermöglichte es bislang insbesondere Personen ohne eigenes Konto, Sozialleistungen zu empfangen. Grundlage hierfür war § 47 SGB I, wonach auf Verlangen der berechtigten Person Geldleistungen an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu übermitteln sind.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verweist in diesem Zusammenhang auf den gesetzlichen Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto. In Ausnahmefällen sollen laut BMAS weiterhin alternative Auszahlungsformen – wie etwa Barzahlungen in Sozialämtern – zur Verfügung stehen, um das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum sicherzustellen.
Laut einer Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) – unter Berufung auf den Landkreistag – könnten auch Bezahlkarten (Social Cards) oder Bargeldauszahlungen bei der Kreisverwaltung als Alternativen eingesetzt werden.
Die genannten Schreiben sind unter folgenden Links abrufbar:
- Schreiben des BMAS:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/zahlungsausfalle-zur-verrechnung-einstellung-2026.pdf - Mitteilung des MAGS NRW:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/schreiben_mags_zahlungsanweisung_verrechnung_2026.pdf
Hinweis zur Kritik an Bezahlkarten und Gutscheinen:
Bezahlkarten und Lebensmittelgutscheine sind aus Sicht vieler Fachstellen abzulehnen. Sie gelten als diskriminierend, datenschutzrechtlich bedenklich und führen zu einer Stigmatisierung der betroffenen Menschen. Zudem sind viele Akzeptanzstellen nicht bereit oder in der Lage, diese Zahlungsmittel entgegenzunehmen.
Alternative: Scancode-Verfahren
Stattdessen sollte das sogenannte Scancode-Verfahren bundesweit eingeführt werden. Dabei handelt es sich um ein digitales Auszahlungsverfahren mit einem Barcode auf einem Auszahlschein. Dieser kann in Supermärkten oder anderen Akzeptanzstellen gegen Bargeld eingelöst werden – ohne Konto, unbürokratisch und diskriminierungsfrei.
Mehr dazu unter:
https://www.bagfw.de/themen/sozialpolitik/sozialleistungen/scancode-verfahren-bargeldauszahlung
Hintergrund zum eingeschränkten Zugang zu Konten:
Viele Menschen – insbesondere Geflüchtete oder Personen ohne gültige Papiere – erhalten trotz gesetzlichem Anspruch kein Bankkonto. Auch darauf weist die Verbraucherzentrale hin.
Zur Pressemitteilung der Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale.de/pressemeldungen/finanzen/zugang-zu-girokonten-muss-fuer-alle-gewhrleistet-sein-96385

