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KI im Sozialrecht – Zwischen Zugangshilfe und Überlastungsfaktor der Justiz

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Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in die sozialrechtliche Praxis – allerdings nicht nur auf Seiten von Behörden und Gerichten, sondern vor allem bei den Rechtssuchenden selbst. Beim Jahrespressegespräch Anfang Februar 2026 hat das Bundessozialgericht (BSG) ausdrücklich auf eine spürbare Mehrbelastung durch KI-generierte Schriftsätze hingewiesen. Immer mehr Menschen reichen Klagen, Anträge und Begründungen ein, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden.

Hinter dieser Entwicklung steht ein strukturelles Problem: Es fehlt an Fachanwält*innen für Sozialrecht. Viele Leistungsberechtigte finden keine anwaltliche Vertretung mehr und greifen deshalb zur Selbsthilfe – und damit zunehmend zu KI-Tools. Was auf den ersten Blick wie ein Schritt zu mehr Rechtsschutz und niedrigschwelligem Zugang zum Recht wirkt, führt in der Praxis zu neuen Herausforderungen für die Gerichte.

Denn die Qualität der eingereichten Schriftsätze ist sehr unterschiedlich. Teilweise sind sie überlang, unscharf, rechtlich unpräzise oder enthalten nicht einschlägige Ausführungen. Für Richter*innen bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand: Die relevanten Sachverhalte und Rechtsfragen müssen erst herausgefiltert werden, was Zeit bindet und Verfahren verlängern kann. Damit verschärft sich die ohnehin angespannte Situation in der Sozialgerichtsbarkeit weiter.

Gleichzeitig wäre es zu kurz gegriffen, die Nutzung von KI pauschal als Problem zu bewerten. Sie ist in vielen Fällen Ausdruck einer Versorgungslücke im Rechtssystem. Wenn Menschen keine anwaltliche Unterstützung finden, bleibt ihnen faktisch kaum eine andere Möglichkeit, ihre Rechte wahrzunehmen. Die wachsende Zahl KI-gestützter Schriftsätze ist daher auch ein Indikator für den Mangel an zugänglicher, qualifizierter Beratung im Sozialrecht.

Die eigentliche sozialpolitische Frage lautet somit nicht, ob KI in der Beratung genutzt werden sollte, sondern warum so viele Menschen überhaupt gezwungen sind, ohne professionelle Unterstützung zu klagen. Solange diese strukturelle Unterversorgung besteht, wird KI für viele eine notwendige – wenn auch rechtlich riskante – Ersatzlösung bleiben.

Weitere Informationen dazu finden sich hier:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bsg-jahresbericht-fuer-2025-ki-fachanwaelte-sozialstaat-reform

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