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Bund und Länder treiben die Exklusion und Prekarisierung von EU-Bürger*innen voran

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Die aktuelle politische Entwicklung im Bereich Migration und Sozialpolitik gibt Anlass zu großer Sorge: Bund und Länder setzen derzeit auf mehreren Ebenen Instrumente in Bewegung, die faktisch auf eine verstärkte soziale und aufenthaltsrechtliche Ausgrenzung von EU-Bürger*innen hinauslaufen. Drei offizielle Papiere zeigen bereits deutlich die Richtung, in die sich die Debatte bewegt. Eine fundierte Einordnung dieser Entwicklung liefert Joachim Krauß von der BAG Wohnungslosenhilfe in seinem Beitrag „Zwei-Klassen-Freizügigkeit – Wie Deutschland sozialrechtliche Verantwortung externalisiert“ auf dem Verfassungsblog (12. Februar 2026).

Bemerkenswert – und politisch brisant – ist dabei, dass sich ein bislang vor allem migrationspolitisch geführter Diskurs zunehmend im Sozialrecht niederschlägt. Sollte es gelingen, die formulierten Forderungen in konkrete Gesetzesänderungen zu überführen, hätte das gravierende Folgen: Für viele EU-Bürger*innen würde sich der Zugang zu sozialen Rechten weiter verengen. Besonders betroffen wären jene Menschen, die nicht durchgehend erwerbstätig sein können, in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten oder aus gesundheitlichen, familiären oder strukturellen Gründen keinen stabilen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Für sie droht eine Spirale aus Leistungsausschluss, existenzieller Not und letztlich sozialer Verdrängung.

Auffällig ist zudem, dass entsprechende Vorstöße nicht mehr ausschließlich aus dem Bereich der Innenpolitik kommen. Auch sozialpolitische Akteur*innen beteiligen sich inzwischen an dieser Linie. Damit verschiebt sich der politische Referenzrahmen: Was früher als sozialpolitische Absicherung gedacht war, wird zunehmend unter ordnungspolitischen und migrationspolitischen Gesichtspunkten diskutiert.

Doch selbst dann, wenn nicht alle Forderungen unmittelbar in Gesetzesform gegossen werden sollten, bleibt ihre Wirkung erheblich. Denn solche Positionspapiere prägen die Verwaltungspraxis. Sie tragen zu einer gesellschaftlichen Stimmung bei, in der restriktive Entscheidungen von Behörden nicht mehr als problematisch, sondern als notwendige „Schutzmaßnahmen“ erscheinen. Für die Betroffenen bedeutet das schon heute häufig verschärfte Prüfungen, Leistungsausschlüsse und eine zunehmende rechtliche Unsicherheit.

Die Entwicklung wirft grundsätzliche Fragen auf: nach der sozialen Dimension der europäischen Freizügigkeit, nach der Verantwortung des Sozialstaats und nach der Rolle des Sozialrechts als Instrument der Teilhabe – oder eben der Ausgrenzung.

Weiterführende Informationen und die ausführliche Darstellung finden sich hier:
https://www.ggua.de/aktuelles/einzelansicht/bund-und-laender-treiben-die-exklusion-und-prekarisierung-von-eu-buergerinnen-voran/

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