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Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2026

Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn erneut angehoben worden. Er steigt von bislang 12,82 Euro auf nun 13,90 Euro brutto pro Stunde.

Diese Erhöhung ist insbesondere für Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen von großer Bedeutung. Gerade Minijobberinnen, Beschäftigte im Niedriglohnbereich sowie Arbeitnehmerinnen mit unsicheren oder wechselnden Arbeitsverhältnissen sollten prüfen, ob der neue Mindestlohn korrekt umgesetzt wird. Auch Beratungsstellen, Gewerkschaften und soziale Einrichtungen sollten die Anpassung im Blick behalten, da erfahrungsgemäß gerade in diesen Bereichen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz auftreten.

Weiterführende Informationen und eine ausführliche Einordnung stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund zur Verfügung:
https://www.dgb.de/service/ratgeber/mindestlohn/

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