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Berlin: Gebührenbescheide für Sammelunterkünfte mit Überprüfungsantrag angreifen – Jahresfrist beachten

Wie Volker Gerloff in seinem Newsletter mehrfach dargelegt hat, fehlte dem Land Berlin bis zum 31. Dezember 2024 eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren zur Kostenbeteiligung in Sammelunterkünften für Geflüchtete. Dennoch wurden entsprechende Gebührenbescheide über Jahre hinweg erlassen – unter der Verantwortung wechselnder Sozialsenatorinnen und Sozialsenatoren aus CDU, DIE LINKE und SPD.

Das Sozialgericht Berlin hat in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass diese Gebührenpraxis rechtswidrig war. Ungeachtet dieser Rechtsprechung wird die Erhebung solcher Gebühren weiterhin fortgeführt. Bereits im Newsletter 08/2025 wurde auf diese fortgesetzte Verwaltungspraxis hingewiesen.

Betroffene sollten beachten, dass rechtswidrige Gebührenbescheide nicht automatisch aufgehoben werden. Vielmehr ist ein Überprüfungsantrag erforderlich, der innerhalb der gesetzlichen Jahresfrist gestellt werden muss, um eine Korrektur zu erreichen.

Weitere Informationen, rechtliche Einordnungen sowie Muster für Überprüfungsanträge finden sich im Newsletter von Rechtsanwalt Volker Gerloff:

https://www.ra-gerloff.de/newsletter/Newsletter-11-2025.pdf

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