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Stellungnahme des Instituts für Finanzdienstleistungen e. V. (iff) zur Einführung der Bezahlkarte für Bürgergeldbeziehende in Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg plant zum Jahreswechsel 2025/2026 die Einführung einer Bezahlkarte für Bürgergeldbeziehende ohne eigenes Bankkonto. Anlass für diese Maßnahme ist eine kurzfristige Änderung im Auszahlungssystem: Die Postbank stellt die Einlösung von Barschecks ein, wodurch ein alternativer Auszahlungsweg benötigt wird. iff-hamburg.de

Nach Einschätzung des Institut für Finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist diese Bezahlkarte zwar vordergründig eine pragmatische Reaktion auf ein operatives Verwaltungsproblem, in Wirklichkeit aber Ausdruck eines tiefgreifenden strukturellen Defizits im Zugang zu Finanzdienstleistungen. Die Bezahlkarte löst zwar das unmittelbare Auszahlungsproblem, berührt jedoch grundsätzliche Fragen finanzieller Inklusion, sozialer Teilhabe und der Durchsetzung bestehender Rechtsansprüche. Gleichzeitig bleibt das eigentliche Problem bestehen: vielen Menschen wird der gesetzlich garantierte Zugang zu einem regulären Konto weiterhin verwehrt. iff-hamburg.de

Hintergrund und strukturelle Defizite:
Seit 2016 garantiert die EU-Zahlungskontenrichtlinie Personen in der Europäischen Union das Recht auf ein Basiskonto, um einen Ausschluss aus dem Zahlungsverkehr und damit aus weiterreichenden gesellschaftlichen Teilhabebereichen zu verhindern. In der Praxis zeigen sich jedoch erhebliche Lücken zwischen diesem Rechtsanspruch und seiner tatsächlichen Durchsetzung. Beratungsstellen, Forschung und Rückmeldungen sozialer Einrichtungen berichten, dass insbesondere folgende Gruppen große Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung haben:

  • Menschen ohne feste Meldeadresse
  • Wohnungslose und obdachlose Personen
  • Menschen ohne gültige Identifikationsdokumente
  • Personen mit unsicherem Aufenthaltsstatus
  • Bürgergeldbeziehende in prekären Lebenslagen iff-hamburg.de

Formal existiert der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto, doch scheitert die praktische Umsetzung häufig an fehlenden Dokumenten, restriktiven bankinternen Auslegungen, mangelnder Information oder Überforderung im administrativen Prozess. Darüber hinaus können Entgelte für Basiskonten zusätzliche Hürden darstellen. iff-hamburg.de

Bezahlkarte als Übergangslösung, aber keine Integration:
Das iff betont, dass die neue Bezahlkarte zwar kurzfristig sicherstellt, dass Sozialleistungen auch ohne Konto ausgezahlt werden können, sie jedoch ein Giro- oder Basiskonto nicht ersetzt. Funktionseinschränkungen – etwa fehlende Überweisungs- oder Lastschriftfunktionen sowie begrenzte Online-Nutzbarkeit – tragen dazu bei, dass Betroffene weiterhin in ihrer finanziellen Teilhabe eingeschränkt bleiben. Erfahrungen mit früheren Systemen wie der Hamburger SocialCard für Geflüchtete zeigen, dass solche Instrumente nachträglich mit weiteren Restriktionen versehen werden können, und dass bestehende Parallelstrukturen eine „Zwei-Klassen-Finanzwelt“ etablieren können. iff-hamburg.de

Bundesweiter Kontext und Handlungsbedarf:
Hamburg ist nicht der einzige Fall: Auch die Bundesagentur für Arbeit plant ab Januar 2026 die Einführung einer Bezahlkarte für kontolose Bürgergeldbeziehende, um auf ähnliche Auszahlungslücken zu reagieren. Diese operativen Lösungen adressieren jedoch nicht das strukturelle Defizit des fehlenden Zugangs zu regulären Bankkonten, der eine Voraussetzung für volle finanzielle und gesellschaftliche Teilhabe darstellt. iff-hamburg.de

Aus Sicht des iff darf die Bezahlkarte nur als Übergangslösung, nicht aber als dauerhafter Ersatz für ein Konto verstanden werden. Notwendig sind insbesondere:

  • Durchsetzung des Rechts auf ein Basiskonto, gerade in komplexen Lebenslagen
  • Transparente Dokumentation von Konto-Ablehnungen und wirksame Aufsicht
  • Mindeststandards für eingesetzte Bezahlkarten (z. B. kostenfreie Nutzung, volle Funktionalität)
  • Partizipative Entwicklung solcher Lösungen unter Einbezug der Betroffenen und der Beratungsfachpraxis iff-hamburg.de

Finanzielle Inklusion ist ein Grundrecht: Wer kein Konto hat, ist vom digitalen und sozialen Leben weitgehend ausgeschlossen. Eine Bezahlkarte kann kurzfristig helfen, darf aber nicht zu einem dauerhaft abgeschotteten Ersatzsystem werden. iff-hamburg.de

Quelle der vollständigen Stellungnahme:
https://www.iff-hamburg.de/2025/12/08/iff-stellungnahme-zur-einfuehrung-der-bezahlkarte-fuer-buergergeldbeziehende/

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