Mit dem Digitalgesetz (DigiG) – „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ – und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) – „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ – traten im März 2024 zwei weitreichende Regelungen in Kraft. Im Fokus steht die Änderung des Gesetzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung (5. Sozialgesetzbuch, SGB V), mit der die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten vorangetrieben wird.
Automatische Einführung der ePA ab 2025
Ab Anfang 2025 werden die gesetzlichen Krankenkassen für alle Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte anlegen. Diese wird als „Opt-out“-Version eingeführt: Die ePA wird ohne die explizite Zustimmung der Versicherten eingerichtet. Wer keine ePA möchte, muss aktiv widersprechen und dies direkt bei der Krankenkasse mitteilen.
Besonders problematisch: Die neue ePA wird nicht mehr individuell verschlüsselbar sein, was Fragen zum Datenschutz und zur Datensicherheit aufwirft.
Kosten und weitere Details
Die Kosten für die Einführung der ePA belaufen sich auf rund 1,1 Milliarden Euro. Gleichzeitig entstehen neue Schnittstellen zur Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen und Jobcentern, was weitere datenschutzrechtliche Bedenken aufwirft.
Weiterführende Informationen
- Widerspruch einlegen: Ein umfassendes Papier von Widerspruch e.V. enthält detaillierte Informationen sowie einen Musterbrief für den Widerspruch:
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