Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in ihrer neuesten Ausgabe der Fachlichen Weisungen (FW) zum Sozialgerichtsgesetz (SGG) (Stand: 08/2023) festgelegt, dass ein Widerspruch per E-Mail als formgerecht gilt, wenn der/die Widerspruchsführer*in seine/ihre Urheberschaft auf Anforderung schriftlich bestätigt oder der E-Mail ein unterschriebenes Dokument (z. B. als Scan oder Foto) beigefügt wird.
(Quelle: FW SGG, 08/2023, Seite 29, Abs. 5)
Geltungsbereich dieser Regelung
Auf Nachfrage, ob diese Regelung auch für das SGB II Anwendung findet, erklärte die BA:
- Verbindlich nur im SGB III: Die Regelung gilt ausschließlich im Rechtskreis des SGB III, da die BA nur in diesem Bereich verbindliche Entscheidungen zur verwaltungsinternen Verfahrensweise treffen kann.
- Für das SGB II: Hier liegt die Entscheidungshoheit bei den Trägerversammlungen der jeweiligen Jobcenter (gemäß § 44c Abs. 2 Nr. 4 SGB II). Diese können entscheiden, ob sie von der Schriftformerfordernis absehen möchten.
Wie kann das SGB II profitieren?
Jobcenter könnten auf die Schriftformerfordernis verzichten, wenn ihre Trägerversammlung dies beschließt. Eine solche Entscheidung müsste durch:
- Öffentliche Bekanntmachung (z. B. auf der Website des Jobcenters)
- Anpassung der Rechtsmittelbelehrungen in den Bescheiden
umgesetzt werden.
Kommentar zur Entscheidung der BA
Die Entscheidung der BA für das SGB III ist ein Schritt in Richtung einer bürgerfreundlicheren Verwaltung. Allerdings gibt es Nachbesserungsbedarf:
- Transparenter Zugang: Jede Dienststelle der BA sollte eine E-Mail-Adresse für die Einreichung von Widersprüchen veröffentlichen.
- Zugänglichkeit unabhängig vom „Digitalen Service“: Bürger*innen sollten Widersprüche auch ohne Nutzung spezieller Portale einreichen können.
- Rechtsmittelbelehrungen anpassen: Die BA sollte sicherstellen, dass ihre Bescheide diese neue Möglichkeit klar und eindeutig kommunizieren.
Fazit
Die Regelung der BA im SGB III ist ein begrüßenswerter Schritt, zeigt jedoch, dass es noch erhebliche Fortschritte braucht, um eine flächendeckend bürgerfreundliche Verwaltung zu schaffen. Auch die Jobcenter sollten prüfen, wie sie ähnliche Lösungen umsetzen können, um die Rechte und den Zugang für Bürger*innen weiter zu stärken.
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