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Bezahlkarten bei Geflüchteten

a. Kartentausch ist keine Straftat

Nach einer Prüfung auf Initiative des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Aumer steht fest: Der Austausch von Bezahlkarten stellt keine Straftat dar. Die Staatsanwaltschaft Regensburg und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben übereinstimmend festgestellt, dass das Verhalten im Zusammenhang mit der Aktion „Kartentausch“ keine rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht.
Weitere Informationen:
Mail von Claudius Vogt


b. Profit auf Kosten der Geflüchteten: Visa und Mastercard profitieren

Die Bezahlkarte für Asylsuchende erweist sich als unverhältnismäßige Schikane, die den ohnehin begrenzten Handlungsspielraum von Geflüchteten weiter einschränkt. Gleichzeitig droht sie für den Staat zu einer teuren bürokratischen Belastung zu werden. Die einzigen Nutznießer dieses Systems sind Unternehmen wie Visa und Mastercard, die daraus finanziellen Profit schlagen.
Mehr dazu:
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c. Geflüchtete senden weniger Geld ins Ausland als andere Migrant*innen

Neue Untersuchungen zeigen, dass die politische Rechtfertigung für die Einführung der Bezahlkarte – die angebliche Verhinderung von „Auslandsüberweisungen“ durch Geflüchtete – keine Grundlage in der Realität hat. Studien des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) belegen, dass Geflüchtete im Vergleich zu anderen Migrant*innen seltener Geld ins Ausland überweisen.
Weitere Details:
DIW Wochenbericht 49/2024

Kommentar:
Die Bezahlkarte wurde mit dem Vorwand eingeführt, „zweckentfremdete“ Auslandsüberweisungen verhindern zu wollen. Doch die Ergebnisse des DIW zeigen, dass die tatsächliche Motivation Diskriminierung und Ausgrenzung ist.

Es ist höchste Zeit, die diskriminierende Praxis der Bezahlkarten endgültig abzuschaffen!

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