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„Die BA richtet ihre Dienstleistungen an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden aus …“

In einer aktuellen Weisung zum SGB III betont die Bundesagentur für Arbeit (BA), dass ihre Dienstleistungen konsequent an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden ausgerichtet sein müssen. Ziel ist es, die Beratung – sowohl in Präsenz als auch per Videokommunikation – wieder stärker am Menschen zu orientieren und die Integrationsarbeit dadurch wirksamer zu gestalten.

Damit erkennt die BA de facto einen Anspruch auf persönliche Beratung an – insbesondere im Rahmen der arbeitsuchendenorientierten Vermittlung.

Die Details sind in der Weisung 202502006 vom 12.02.2025 unter dem Titel „Nah am Kunden – Ausrichtung der Beratungs- und Vermittlungsarbeit in der arbeitnehmerorientierten Arbeitsvermittlung (ANoV)“ nachzulesen:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung_202502006_ba052122.pdf

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