Zum Auftakt der Koalitionsverhandlungen der 21. Legislaturperiode hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) ein Positionspapier zur Reform des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vorgelegt. Obwohl die BAGüS betont, dass ihre Vorschläge mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Einklang stehen, läuft das Papier faktisch auf eine massive Einschränkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen hinaus.
Kern der Forderungen ist eine weitgehende Rückkehr zu stationären Leistungsformen in der Eingliederungshilfe. Die individuellen Wünsche der Betroffenen sollen dabei weitgehend unbeachtet bleiben, während die Träger der Eingliederungshilfe und Einrichtungsträger wieder mehr Kontrolle über die Lebensumstände der Menschen mit Behinderungen erhalten.
Das Bundesteilhabegesetz, das einst große Fortschritte für Inklusion und Selbstbestimmung gebracht hat, soll damit in zentralen Punkten rückgängig gemacht werden. Menschen mit Behinderungen droht der Verlust ihres Rechts, selbst über ihren Wohn- und Lebensort zu entscheiden. Die teils verklausulierten Formulierungen im BAGüS-Papier verdecken diesen Rückschritt, weshalb es einer genaueren Analyse und Übersetzung der Inhalte bedarf.
Weitere ausführliche Materialien zu diesem Thema sind auf der Webseite von Roland Rosenow verfügbar:
https://sozialrecht-rosenow.de/politische-notizen/bundesteilhabegesetz/forderungen-der-bagues-februar-2025.html