Am 5. Dezember 2025 hat der Deutsche Bundestag mehrere weitreichende Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen. Die Neuregelungen setzen zum Teil Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und bringen zugleich neue rechtliche und praktische Konsequenzen für Betroffene und Beratungspraxis mit sich.
Zentrale Inhalte der Beschlüsse
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Festlegung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung
Künftig können sogenannte sichere Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung bestimmt werden. Damit entfällt in diesem Punkt das bisherige parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Ziel ist eine schnellere Anpassung an migrationspolitische Entwicklungen – zugleich wird die demokratische Kontrolltiefe reduziert. - Abschaffung der Pflichtanwält*in bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
Die bislang bestehende Verpflichtung zur Beiordnung einer anwaltlichen Vertretung in Fällen von Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam entfällt. Dies stellt einen erheblichen Einschnitt in den rechtlichen Schutz der Betroffenen dar und dürfte die Durchsetzung von Rechten in diesen besonders eingriffsintensiven Verfahren erschweren. - Fortgeltung ausgewählter Regelungen des Chancen-Aufenthaltsrechts
Bestimmte Bestandteile des Chancen-Aufenthaltsrechts bleiben übergangsweise bestehen. Damit wird einzelnen Personengruppen weiterhin der Zugang zu einem verfestigten Aufenthaltsstatus eröffnet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. - Sperrfrist für Einbürgerungen unter bestimmten Voraussetzungen
Neu eingeführt wurde zudem eine Sperrfrist für Einbürgerungen, die unter bestimmten Bedingungen greift. Die Einbürgerung kann damit zeitlich hinausgeschoben werden, selbst wenn die allgemeinen Voraussetzungen im Übrigen erfüllt sind.
Bedeutung für Praxis und Beratung
Die beschlossenen Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf asyl- und aufenthaltsrechtliche Verfahren sowie auf Einbürgerungsverfahren. Insbesondere die Abschaffung der Pflichtanwält*in bei Freiheitsentziehungen wirft aus rechtsstaatlicher Perspektive erhebliche Fragen auf. Für Beratungsstellen und anwaltliche Praxis ist eine frühzeitige Information und Anpassung der Beratung daher zwingend erforderlich.
Weiterführende Informationen und eine detaillierte Einordnung bietet der Paritätische Gesamtverband:
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/aktuelle-aenderungen-im-asyl-aufenthalts-und-staatsangehoerigkeitsrecht/

