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Zur geplanten Reform des Bürgergeldes (SGB II)

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Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Bürgergeldes. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte an, im Anschluss an die Sommerpause einen Entwurf zur Änderung des SGB II vorzulegen. Die neuen Regelungen sollen ab dem Jahr 2026 in Kraft treten.

Die öffentliche Debatte wird aktuell von pauschalen Vorwürfen und stark vereinfachten Darstellungen geprägt. Es ist die Rede von zunehmender Schwarzarbeit, kriminellen Strukturen und angeblich überdimensionierten Wohnungen im Leistungsbezug – etwa 100 Quadratmeter für 2.000 Euro Monatsmiete. Bundeskanzler Friedrich Merz hat die Diskussion mit solchen Aussagen angestoßen und dabei vor allem Bürgergeld-Empfänger*innen in die Verantwortung genommen – nicht etwa das Mietniveau oder strukturelle Versäumnisse in der Wohnungspolitik.

Weitere Informationen:
Die Welt:
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus251040242/Friedrich-Merz-zum-Buergergeld-Wir-muessen-eine-Grenze-ziehen.html
taz – die tageszeitung:
https://taz.de/Friedrich-Merz-ueber-Buergergeld/!6019493/
Weitere Analyse in der taz:
https://taz.de/Buergergeld-und-Union/!6019552/

Einschätzung:
Die anstehende Reform dürfte erhebliche Verschärfungen mit sich bringen. Diskutiert werden insbesondere:

  • eine Ausweitung der Pflicht zur Arbeitsaufnahme (Erwerbsobliegenheit),
  • strengere Sanktionen und Mitwirkungspflichten,
  • die Einführung pauschaler Unterkunftskosten,
  • die Abschaffung von Karenzzeiten sowie
  • mögliche Kürzungen der Regelleistungen.

Viele dieser Vorschläge werfen verfassungsrechtliche Fragen auf. Bereits im Gesetzgebungsverfahren wird es entscheidend sein, kritisch zu prüfen und gegebenenfalls gegenzusteuern. Auch die SPD wird Farbe bekennen müssen: Wird sie den Kurs mittragen – oder sozialpolitische Grenzen ziehen?

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