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VG Lüneburg stärkt demokratisches Engagement von Kommunen gegen Rechtsextremismus

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat mit einer aktuellen Entscheidung die Möglichkeit von Kommunen gestärkt, sich öffentlich für demokratische Grundwerte und gegen Rechtsextremismus zu positionieren. Die Stadt Buchholz in der Nordheide durfte eine Kundgebung unter dem Motto „Demokratie verteidigen – Gemeinsam gegen Rechtsextremismus!“ unterstützen. Eine Klage des AfD-Kreisverbands Harburg-Land blieb in erster Instanz ohne Erfolg (Urteil vom 29.04.2026 – 1 A 85/24).

Auslöser der Kundgebung war die breite gesellschaftliche Debatte rund um die Correctiv-Berichterstattung über das sogenannte Potsdam-Treffen Anfang 2024. Die Stadt hatte ihre Unterstützung unter anderem durch die Nutzung ihres offiziellen Logos sowie durch die Verbreitung des Veranstaltungsflyers über E-Mail und die städtische Website deutlich gemacht.

Der örtliche AfD-Kreisverband sah darin einen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht sowie gegen das Gebot der Chancengleichheit politischer Parteien aus Art. 21 Abs. 1 GG. Besonders kritisiert wurde, dass auf dem Flyer auch von einer zunehmenden Radikalisierung der Partei die Rede gewesen sei.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Zwar sei das Recht auf Chancengleichheit grundsätzlich berührt, der Eingriff sei im konkreten Fall jedoch gerechtfertigt. Nach Auffassung des Gerichts stand nicht die politische Auseinandersetzung mit der AfD im Mittelpunkt, sondern das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Kommunen dürften und müssten sich für demokratische Grundwerte einsetzen, betonte das Gericht ausdrücklich. In diesem Zusammenhang sei es auch zulässig, auf aktuelle Entwicklungen innerhalb der AfD hinzuweisen – insbesondere dann, wenn diese sachlich belegbar seien.

Dabei verwies das Gericht unter anderem auf Verfassungsschutzberichte und frühere Gerichtsentscheidungen. Mehrere AfD-Landesverbände gelten inzwischen als gesichert extremistisch. Auch die Bundespartei war im Mai 2025 entsprechend hochgestuft worden. Zwar erreichte die AfD zuletzt im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eine vorläufige Aussetzung dieser Einstufung, mit ihrer Klage gegen die vorherige Einstufung als Verdachtsfall blieb sie jedoch in allen Instanzen erfolglos.

Mehr zur Entscheidung:
LTO – VG Lüneburg: Stadt durfte Flugblatt gegen die AfD unterstützen

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