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Stellungnahme des Paritätischen zu den Regelleistungen und der IAB-Studie zur Armutsgefährdung von Kindern

Stellungnahme des Paritätischen zu den Regelleistungen und der IAB-Studie zur Armutsgefährdung von Kindern

Der Paritätische Wohlfahrtsverband lehnt die vorgeschlagene Regelsatzverordnung für 2025 entschieden ab. Diese sieht nicht nur eine Festschreibung der Regelsätze auf dem Niveau von 2024 vor, sondern auch Kürzungen bei den Regelleistungen sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe von Geflüchteten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Hubertus Heil scheint der Auffassung zu sein, dass Geflüchtete keinen Anspruch auf Bestandsschutz bei den Regelleistungen haben.
Die Stellungnahme des Paritätischen finden Sie hier: Link zur Stellungnahme
Einen lesenswerten Artikel dazu in der Frankfurter Rundschau finden Sie hier: Artikel in der FR

Passend dazu hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit eine Studie veröffentlicht, die zeigt, dass fast jedes fünfte Kind in Deutschland armutsgefährdet ist. Im Jahr 2022 lebten 18,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren in Haushalten, deren Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt. Viele dieser Kinder sind in ihrem materiellen Lebensstandard deutlich eingeschränkt.
Trotz dieser alarmierenden Zahlen werden die Regelleistungen nicht nur klein gerechnet, sondern weder angepasst noch ausreichend fortgeschrieben – und in einigen Fällen sogar gekürzt. Hier geht es zur IAB-Studie: Link zur IAB-Studie

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