Im letzten Newsletter habe ich das Thema Einstellung der Barschecks (ZzV) ausführlich behandelt (siehe:
https://www.newsletter-hartz4.de/newsletter/2025-08-30#1-3).
Nun möchte ich die bisherigen Ausführungen durch Rückmeldungen aus der Praxis ergänzen: Selbst wenn ein klarer Rechtsanspruch auf ein Basiskonto besteht und der Wille zur Kontoeröffnung vorhanden ist, scheitert die Umsetzung in der Realität häufig.
Ein aktueller Fall aus unserer Beratungspraxis zeigt dies deutlich: Eine Frau mit Fiktionsbescheinigung versuchte über Monate hinweg, ein Basiskonto zu eröffnen – jedoch ohne Erfolg. Trotz intensiver Unterstützung und ausführlicher Begründungen wurden ihre Anträge von verschiedenen Banken entweder abgelehnt oder gar nicht entgegengenommen. Selbst ein Beschwerdeverfahren bei der BaFin führte bislang zu keiner Rückmeldung, geschweige denn zu einer Lösung.
Besonders problematisch ist, dass Jobcenter die betroffenen Menschen zusätzlich massiv unter Druck setzen. So wird teilweise behauptet, dass ab September 2025 Leistungen ausschließlich auf Konten überwiesen würden. Dies ist jedoch eindeutig rechtswidrig – wie bereits im letzten Newsletter dargelegt.
Der geschilderte Fall macht deutlich, wie dringend das Recht auf ein Basiskonto tatsächlich wirksam durchgesetzt werden muss. Ebenso wichtig sind transparente Informationen zu Auszahlungsalternativen, damit Betroffene nicht durch falsche Vorgaben benachteiligt werden.
Zur Dokumentation des Falls:
https://www.newsletter-hartz4.de/dokumentation/fiktionsbescheinigung-basiskonto-2025

