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Neue Rechengrößen ab dem 1. Januar 2025 in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

Zum Jahresbeginn 2025 treten, wie jedes Jahr, Änderungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen, Rechengrößen und weiteren Werten in der Sozialversicherung in Kraft. Grundlage für diese Anpassungen ist die positive Einkommensentwicklung im Jahr 2023, die mit 6,44 Prozent beziffert wurde und als Basis für die Fortschreibung der Werte im Jahr 2025 dient.

Ab 2025 gelten erstmals ausschließlich bundeseinheitliche Werte.

Die neuen Rechengrößen im Überblick:
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