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BVerfG: Reform zur Stärkung der Resilienz verabschiedet

n der Woche vor Weihnachten haben Bundestag und Bundesrat eine Reform beschlossen, die den Schutz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nachhaltig stärkt. Durch die Änderungen werden zentrale Regelungen zum Status und zur Arbeitsweise des BVerfG direkt im Grundgesetz verankert. Dies bedeutet, dass Änderungen künftig nur noch mit einer Verfassungsmehrheit – also der Zustimmung von jeweils zwei Dritteln der Mitglieder von Bundestag und Bundesrat – möglich sind. Zuvor waren diese Regelungen lediglich im Bundesverfassungsgerichtsgesetz festgelegt, das mit einer einfachen Mehrheit geändert werden konnte.

Die Grundgesetzänderung zur Stärkung der Resilienz des BVerfG ist ein bedeutender Schritt für den Rechtsstaat. Sie unterstreicht die wichtige Rolle des Gerichts als Hüter der Demokratie und sorgt dafür, dass es auch langfristig als unabhängige Institution bestehen kann.

Aus persönlicher Erfahrung als Vertreter des Vereins Tacheles beim Sanktionsverfahren vor dem BVerfG möchte ich hervorheben, wie beeindruckend die Arbeit des Gerichts ist. Die Richterinnen und Richter setzten sich intensiv mit den Argumenten für und gegen Sanktionen auseinander, hinterfragten politische Floskeln und schätzten jede Meinungsäußerung, unabhängig davon, ob sie von einem Minister oder einem NGO-Vertreter kam.

Ein weiterer interessanter Aspekt ist, dass nach dem Ausscheiden der FDP aus der Ampelkoalition ein geräuschloserer Regierungsstil Einzug gehalten hat. Dies könnte als ein kleiner Schritt zur Stärkung des Vertrauens in die Demokratie gewertet werden.

Eine ausführliche Zusammenfassung bietet LTO:
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