Im Rahmen dieses Gesetzespakets waren wesentliche Änderungen im SGB II geplant: dazu gehörten schärfere Zumutbarkeitsregeln, eine Verkürzung der Vermögenskarenz auf sechs Monate, stets 30 % Sanktionen auch bei Meldeversäumnissen, die Einstufung von Schwarzarbeit als Pflichtverletzung, die Einführung eines verpflichtenden Integrationspraktikums sowie die Verpflichtung der Jobcenter, Verdachtsfälle von Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden und eine monatliche Meldepflicht einzuführen.
Eine detaillierte Zusammenfassung dieser Regelungen finden Sie hier:
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/geplante-aenderungen-im-buergergeldgesetz-umsetzung-der-wachstumsinitiative/
Das Gesetz ist aktuell vom Tisch, was für die Praxis der Beratung relevant sein dürfte.
Aktueller Verfahrensstand im DIP:
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-modernisierung-der-arbeitslosenversicherung-und-arbeitsf%C3%B6rderung-sgb-iii-modernisierungsgesetz/314980?term=SGB-III-Modernisierungsgesetz&f.wahlperiode=20&rows=25&pos=1&ctx=d
Übersicht über die Gesetzesvorhaben, die nach dem „Ampel-Aus“ wegfallen:
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-modernisierung-der-arbeitslosenversicherung-und-arbeitsf%C3%B6rderung-sgb-iii-modernisierungsgesetz/314980?term=SGB-III-Modernisierungsgesetz&f.wahlperiode=20&rows=25&pos=1&ctx=d