E-Mail

info@wir-sind-aktiv-hamburg.de

Telefonnummer

+49 40 524 702 288

LSG Hamburg: Anspruch auf Sofaneuanschaffung bei Bettwanzenbefall – 200 Euro als Erstausstattung

Wenn ein Sofa aufgrund von Bettwanzenbefall unbrauchbar wird, haben Bürgergeldempfänger Anspruch auf die Kostenübernahme für ein neues Sofa. Das Landessozialgericht Hamburg hat diesen Anspruch mit 200 Euro festgelegt.

Das Jobcenter Hamburg hatte die Beihilfe zunächst abgelehnt und argumentiert, dass es sich bei dem befallenen Sofa nicht um einen Erstausstattungsbedarf gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 SGB II, sondern um eine Ersatzbeschaffung handle. Nach rechtlichen Hinweisen des LSG Hamburg gewährte das Jobcenter schließlich eine Pauschale von 115 Euro gemäß internen Anweisungen. Die Kläger forderten jedoch 450 Euro, woraufhin das Gericht ihnen 200 Euro zusprach.

Mehr dazu hier:
https://sozialberatung-kiel.de/2024/10/10/erstausstattung-200-e-fur-die-anschaffung-eines-sofas/

Optimiert durch Optimole
Nach oben scrollen