Durch das 29. BAföG-Änderungsgesetz wurden die Bedarfssätze gemäß § 13a BAföG für Kranken- und Pflegeversicherung zum 01.08./01.10.2024 endlich so angepasst, dass sie in der Regel auskömmlich sind.
Ab Januar 2025 jedoch erfolgt eine Neufestsetzung der Sätze für Kranken- und Pflegeversicherung, ohne dass eine entsprechende Anpassung im BAföG vorgenommen wird. Dies führt zu einer monatlichen Finanzierungslücke von 7,67 € bis 25,41 €.
Fazit:
Es ist dringend notwendig, die Bedarfssätze für Kranken- und Pflegeversicherung in § 13a BAföG zum 01.01.2025 anzupassen, um eine bedarfsgerechte Unterstützung weiterhin sicherzustellen.
Bereits wegen der unzureichenden Bedarfssätze im Jahr 2023 liegt ein Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Berlin beim Bundesverfassungsgericht vor.
Weitere Informationen: RA Schaller – Mehr Details:
http://www.recht-auf-studienplatz.de/m/20241113_BAfoeG_KV_PV_2025.pdf