Im Zuge der Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) plant die Bundesregierung weitere Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Nach Informationen aus dem parlamentarischen Verfahren sollen kurzfristig Änderungen beschlossen werden, die erhebliche Auswirkungen auf Menschen aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ haben werden.
Ausweitung der Restriktionen
Konkret sieht der aktuelle Gesetzentwurf vor, dass an mehreren Stellen des Aufenthalts- und Asylrechts Verweise auf die künftig EU-weit festgelegten „sicheren Herkunftsstaaten“ ergänzt werden. Dadurch würden die bereits bestehenden Einschränkungen künftig auf einen größeren Personenkreis ausgeweitet.
Betroffene könnten künftig unter anderem folgenden Maßnahmen unterliegen:
- Unbefristete Wohnpflicht in Landesunterkünften und Aufnahmeeinrichtungen
- Arbeitsverbote über längere Zeiträume
- Einreise- und Aufenthaltsverbote nach Ablehnung eines Asylantrags
Kritikerinnen und Kritiker sehen darin eine weitere Verschärfung der ohnehin bereits restriktiven Asylpolitik in Deutschland. Sie werfen der Bundesregierung vor, Integration gezielt zu erschweren und Schutzsuchende von gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen.
Kritik von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen
Menschenrechtsorganisationen und Beratungsstellen kritisieren insbesondere die geplanten Arbeitsverbote und die fortgesetzte Unterbringung in Sammelunterkünften. Sie verweisen darauf, dass Erwerbsarbeit ein zentraler Bestandteil gesellschaftlicher Integration ist und längere Arbeitsverbote zu sozialer Isolation sowie wirtschaftlicher Abhängigkeit führen können.
Auch die Möglichkeit einer zeitlich unbegrenzten Wohnpflicht in Landesunterkünften wird kritisch bewertet. Fachverbände warnen vor den negativen Auswirkungen auf Gesundheit, Bildung, soziale Teilhabe und Integrationschancen der Betroffenen.
Zusammenhang mit der GEAS-Reform
Die geplanten Änderungen stehen im direkten Zusammenhang mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die auf EU-Ebene beschlossen wurde. Ziel der Reform ist eine stärkere Vereinheitlichung der Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union. Gleichzeitig ermöglicht sie den Mitgliedstaaten jedoch neue Instrumente zur Beschleunigung und Einschränkung bestimmter Asylverfahren.
Die Bundesregierung nutzt die Umsetzung der europäischen Vorgaben nun offenbar, um bestehende nationale Restriktionen auf weitere Herkunftsstaaten auszudehnen.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen und die rechtliche Einordnung der geplanten Änderungen finden sich bei der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA):
Die geplanten Änderungen zeigen erneut, dass die aktuelle Migrations- und Asylpolitik zunehmend auf Abschreckung, Kontrolle und Einschränkung von Rechten setzt. Ob die vorgesehenen Regelungen den parlamentarischen Prozess unverändert durchlaufen werden, bleibt abzuwarten.
