Die Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) einen wichtigen Erfolg gegen die NEW Niederrhein Energie und Wasser erzielt.
Wichtige Urteilsinhalte:
- Keine Gebühren bei Zahlungsrückstand: Energieversorger dürfen keine zusätzlichen Gebühren für Ratenzahlungsvereinbarungen erheben, wenn Kund*innen mit ihren Zahlungen im Rückstand sind.
- Längere Ratenzahlungszeiträume: Bei hohen Zahlungsrückständen müssen Ratenzahlungen mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten angeboten werden.
Mit Urteil vom 13. Februar 2025 (Az. I-20 UKI 7/24, noch nicht veröffentlicht) hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass die NEW Niederrhein Energie und Wasser keine Gebühren mehr für sogenannte Abwendungsvereinbarungen bei drohenden Strom- und Gassperren verlangen darf. Zudem darf die Laufzeit solcher Vereinbarungen nicht pauschal auf 12 Monate begrenzt werden, sondern es müssen bis zu 24 Monate möglich sein.
Weitere wichtige Punkte des Urteils:
- Unwirksame Vertragsklauseln: Klauseln, die die Gültigkeit der Abwendungsvereinbarung an die Zahlung der ersten Rate knüpfen, sind laut OLG unwirksam.
- Ankündigungsfrist bei Nichtzahlung: Bei ausbleibender Zahlung muss die Unterbrechung der Energieversorgung erneut mit einer Frist von 8 Tagen angekündigt werden.
- Keine Revision zugelassen: Das OLG Düsseldorf hat die Revision zu allen genannten Punkten nicht zugelassen.
Verbraucherdarlehensrecht gilt
Das OLG stellt zudem klar, dass auf entgeltliche Ratenzahlungsvereinbarungen das Verbraucherdarlehensrecht Anwendung findet. Das bedeutet:
- Eine Kündigung ist nur möglich, wenn Verbraucher*innen mit zwei Raten im Verzug sind.
- Zudem muss eine zweiwöchige Frist zur Begleichung des rückständigen Betrags gesetzt werden (§§ 506, 498 BGB).
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