Das bisher genutzte Verfahren mit Verrechnungsschecks (ZzV) für Menschen ohne eigenes Konto – darunter Beziehende von Bürgergeld, Sozialhilfe, Geflüchtete sowie Empfängerinnen und Empfänger von Krankengeld oder Rente – wird zum Jahresende 2025 eingestellt. Da diese Schecks jeweils drei Monate gültig sind, erfolgt die letzte Auszahlung im September 2025. Ab Oktober 2025 gibt es somit keine Zahlungen mehr über das ZzV-Verfahren.
Größenordnung: Nach internen Angaben des Jobcenters Wuppertal verfügen rund 1,25 % der Bedarfsgemeinschaften im SGB II über kein Konto und nutzen aktuell das ZzV-Verfahren. Hochgerechnet bedeutet das, dass bundesweit etwa 1 % aller Bedarfsgemeinschaften betroffen sein dürfte.
Einige Jobcenter vertreten eine sehr strikte Haltung: Wer kein Konto hat, erhält ab Oktober 2025 keine SGB-II-Leistungen mehr. So schreibt beispielsweise das Jobcenter Köln:
„Ab Oktober wird die Zahlung per Scheck eingestellt … es ist nur noch eine Überweisung auf ein Bankkonto möglich. Andernfalls können Sie keine Leistungen mehr erhalten! Auch die Aushändigung der Leistungen per QR-Code ist nicht mehr möglich!“
Das Dokument des Jobcenters Köln ist hier abrufbar:
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verweist in diesem Zusammenhang auf das bestehende Recht auf ein Basiskonto. In Ausnahmefällen seien nach Angaben des BMAS jedoch weiterhin zusätzliche Auszahlungsmöglichkeiten vorzusehen – beispielsweise Barauszahlungen in Sozialämtern. Damit soll sichergestellt werden, dass der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums für alle Menschen gewahrt bleibt.
Das entsprechende Schreiben des BMAS finden Sie hier:
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