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Änderungen der Rechtsbehelfsfristen ab dem 1.1.2025 – Anpassung der „Zugangsfiktion” bei Bescheiden

Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die sogenannte „Zugangsfiktion“ für Bescheide. Diese Regelung, die in § 37 Abs. 2 S. 2 SGB X festgelegt ist, bestimmt, wann ein Bescheid als „zugegangen“ gilt. Bisher ging man von einer Zustellungsfrist von drei Tagen aus. Ab Januar 2025 wird diese Frist auf vier Tage verlängert. Die Änderung erfolgt im Zuge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes, da sich die Zustellzeiten für Briefe verlängert haben.

Eine kurze Zusammenfassung finden Sie auf Haufe.de: Link zur Zusammenfassung

Weitere Details zu den Änderungen gibt es hier bei Buzer: Link zu Buzer

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