E-Mail

info@wir-sind-aktiv-hamburg.de

Telefonnummer

+49 40 524 702 288

BSG-Entscheidungen zu den Regelbedarfen 2022

Der 7. Senat des Bundessozialgerichts hat in drei Verfahren (Az.: B 7 AS 20/24 R, B 7 AS 30/24 R und B 7 AS 6/25 R) festgestellt, dass die für das Jahr 2022 festgelegten Regelbedarfe nicht verfassungswidrig zu niedrig sind. Nach Auffassung des Gerichts liegt kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums vor. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht war daher nicht erforderlich; alle Revisionen wurden abgewiesen.

Artikel auf Beck-Online: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bsg-b7as20-24r-alg-ii-saetze-verfassungskonform-existenzminimum

Optimiert durch Optimole
Nach oben scrollen