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Zwei Jahre Bezahlkarte in Hamburg: Kritik an Kosten, Bürokratie und Einschränkungen

Vor gut zwei Jahren, im Februar 2024, startete Hamburg als eines der ersten Bundesländer mit einer Bezahlkarte für Geflüchtete. Die sogenannte SocialCard sollte die Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vereinfachen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Die Hamburger Sozialbehörde bezeichnete die Karte bei Einführung als Möglichkeit, Leistungsberechtigten einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu ihren Leistungen zu ermöglichen und zugleich die Verwaltung zu entlasten.

Informationen der Stadt Hamburg zum Start des Pilotprojekts:
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/aktuelles/pressemeldungen/pilotprojekt-zur-socialcard-gestartet-577250

Inzwischen ist aus dem Hamburger Pilotprojekt die bundesweite Bezahlkarte geworden. Seit Dezember 2024 wird diese auch in Hamburg ausgegeben und ersetzte schrittweise die ursprüngliche Hamburger SocialCard.

Bündnis zieht nach zwei Jahren kritische Bilanz

Das Hamburger Bündnis „Nein zur Bezahlkarte“ kommt nach rund zwei Jahren zu einer deutlich anderen Bewertung als die Befürworter*innen der Bezahlkarte.

Nach Auffassung des Bündnisses hat die Bezahlkarte ihre Versprechen nicht eingelöst. Statt Bürokratie abzubauen, entstünden neue Verwaltungsaufgaben und zusätzliche Kosten. Gleichzeitig würden Geflüchtete in der selbstständigen Verfügung über ihre Sozialleistungen eingeschränkt.

Das Bündnis kritisiert die Bezahlkarte grundsätzlich als ausgrenzendes und diskriminierendes Instrument und engagiert sich unter anderem mit Tauschaktionen dafür, dass Betroffene weiterhin Zugang zu Bargeld erhalten.

Weitere Informationen zum Hamburger Bündnis „Nein zur Bezahlkarte“:
https://www.bezahlkarte-nein.de/

Die Bezahlkarte kann selbst zur Kostenfalle werden

Dass die Nutzung der Karte zusätzliche finanzielle Risiken mit sich bringen kann, geht auch aus den offiziellen Informationen der Stadt Hamburg hervor.

Überweisungen und Lastschriften sind nicht uneingeschränkt möglich. Für bestimmte Zahlungen müssen die jeweiligen Empfänger zugelassen sein. Bei Lastschriften müssen Nutzer*innen beispielsweise kontrollieren, ob der Zahlungsempfänger auf der entsprechenden Liste steht.

Die Stadt Hamburg warnt ausdrücklich davor, dass bei einem nicht zugelassenen Lastschrifteinzug zusätzliche Kosten von bis zu 6,50 Euro entstehen können. Hinzu kommen möglicherweise Mahngebühren oder sogar Kosten eines Inkassoverfahrens.

Besonders problematisch: Nach Angaben der Stadt müssen Nutzer*innen auch nach Erteilung eines Lastschriftmandats kontrollieren, ob der jeweilige Zahlungsempfänger weiterhin zugelassen ist. Ist dies nicht mehr der Fall, müssen sie gegebenenfalls den Vertrag kündigen und das Lastschriftmandat widerrufen.

Damit entstehen ausgerechnet für Menschen mit sehr begrenzten finanziellen Mitteln neue Anforderungen und potenzielle Kostenrisiken.

Die aktuellen offiziellen Informationen der Stadt Hamburg zur SocialCard und ihren Funktionen:
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/soziales/socialcard

Einschränkungen bleiben Bestandteil des Systems

Auch die Verwendungsmöglichkeiten der Leistungen sind weiterhin begrenzt. Nach Angaben der Stadt Hamburg kann die SocialCard zwar bundesweit für viele Kartenzahlungen eingesetzt werden. Zahlungen und Bargeldabhebungen im Ausland sind jedoch nicht vorgesehen. Überweisungen und Lastschriften sind ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen beziehungsweise an zugelassene Zahlungsempfänger möglich.

Die Bezahlkarte ist deshalb mehr als eine andere technische Form der Auszahlung von Sozialleistungen. Sie bestimmt teilweise auch, auf welchem Weg Leistungsberechtigte über ihr Geld verfügen können.

Genau hier setzt die grundsätzliche Kritik an: Menschen, die ohnehin mit sehr geringen finanziellen Mitteln auskommen müssen, erhalten nicht dieselben Möglichkeiten zur freien Verfügung über ihre Leistungen wie Menschen mit einem normalen Girokonto.

Ob die ursprünglich angekündigte Verwaltungsvereinfachung diese Einschränkungen sowie die zusätzlichen Kosten und Verwaltungsabläufe rechtfertigt, bleibt daher eine zentrale Frage in der politischen Auseinandersetzung um die Bezahlkarte.

Pressemitteilung des Bündnisses

Das Hamburger Bündnis „Nein zur Bezahlkarte“ zieht in seiner Pressemitteilung „Bezahlkarte wird zur Kostenfalle: Mehr Bürokratie, mehr Ausgaben, mehr Hürden“ eine kritische Bilanz der bisherigen Erfahrungen mit der Bezahlkarte.

Die vollständige Pressemitteilung gibt es hier:
Link

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