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Verlängerung des Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine

Der vorübergehende Schutzstatus für ukrainische Staatsangehörige sowie deren enge Familienangehörige wurde bis zum 4. März 2026 verlängert. Für Betroffene besteht daher aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Ob die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG über dieses Datum hinaus verlängert wird, bleibt abzuwarten. Es kann jedoch sinnvoll sein, sich frühzeitig mit möglichen langfristigen Bleibeperspektiven zu befassen.

Weitere Informationen dazu in der Übersicht:
Aufenthaltsperspektiven für Geflüchtete aus der Ukraine

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