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Ukrainer*innen behalten sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt

Geflüchtete aus der Ukraine sollen auch nach dem sogenannten Rechtskreiswechsel weiterhin sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Zudem sollen sie auch künftig bei ihrer Integration in Arbeit und Gesellschaft umfassend unterstützt werden.

Künftig sind die örtlichen Arbeitsagenturen – und nicht mehr die Jobcenter – für diese Unterstützung zuständig.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Die vollständige Antwort ist in der Drucksache 21/1473 einsehbar unter:
➡️ https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1107560

Darin weist die Bundesregierung auch darauf hin, dass sich der Referentenentwurf für das Leistungsrechtsanpassungsgesetz derzeit noch in der Ressortabstimmung befindet. Der Entwurf sieht Übergangsregelungen für Leistungsbeziehende nach dem SGB II und SGB XII vor, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Den Entwurf finden Sie unter:
➡️ https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsmarkt/Leistungsrecht-Anpassungsgesetz.html

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