E-Mail

info@wir-sind-aktiv-hamburg.de

Telefonnummer

+49 40 524 702 288

Systematische Schwächen bei Jobcenter und Amt für Migration:2. AGFW-Report „Monitor Verwaltungshandeln“ veröffentlicht

Am 2. April 2025 hat die AGFW Hamburg im Rahmen einer Fachtagung zur Behördenerreichbarkeit den zweiten AGFW-Report Monitor Verwaltungshandeln vorgestellt. Die Ergebnisse wurden gemeinsam mit Vertreter*innen der Amtsleitungen (Jobcenter Hamburg, Amt für Migration, Sozialbehörde), Mitgliedern der Hamburgischen Bürgerschaft (SPD/GRÜNE) und der Wissenschaft diskutiert.

Der Report basiert auf 3.724 Problemanzeigen, die zwischen Oktober 2023 und Dezember 2024 von Beratungsstellen sowie Mitarbeitenden in Behörden eingereicht wurden. Er liegt nun in Lang- und Kurzfassung vor.


Zentrale Erkenntnisse:

Der zweite Report bestätigt die Ergebnisse des ersten und macht erneut strukturelle Mängel sichtbar – insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Erreichbarkeit von Behörden
  • Umgang mit eingereichten Unterlagen
  • Bearbeitungszeiten und Auszahlung von Geldleistungen

Öffentliche Resonanz:

Im Anschluss an die Pressekonferenz am 3. April berichteten mehrere Medien:

  • NDR Hamburg Journal
  • NDR 90,3
  • Hamburger Abendblatt
  • taz
  • Auch ZDF, SPIEGEL und epd waren vor Ort und prüfen derzeit eine Berichterstattung.

Aus dem Fachtag „Behördenerreichbarkeit“:

  • Rund 180 Teilnehmende aus Beratung und Verwaltung
  • Offenere Haltung der Amtsleitungen – erstmals keine Abwehr
  • Anerkennung struktureller Probleme durch Verwaltung und Politik
  • Ankündigung: Fortsetzung des Monitorings
  • Geplante Jour Fixe mit der Leitung des Amts für Migration
  • Direktkontakte für Beratungsstellen (Durchwahlnummern)
  • Sofortmeldung bei Respekt-Themen an die Amtsleitung

Politische Signale:

  • Amtsleitung verschob Termin mit Senator für Teilnahme
  • SPD und Grüne trotz Koalitionsverhandlungen anwesend
  • Weitere Bürgerschaftsabgeordnete nahmen teil

Fazit:

Der Report zeigt: Die Defizite sind real – aber Veränderung ist möglich.
Die Fortführung des Monitorings ist zentral, um strukturelle Verbesserungen bei der Umsetzung sozialer Rechte zu erzielen.


Materialien zum Download:


Medienberichte im Überblick:


Persönliche Einschätzung:

Das Monitoring liefert konkrete Problemfelder – und bietet damit den Amtsleitungen praxisnahe Handlungsgrundlagen. Wichtig ist: Es geht um die Umsetzung bestehender Rechte – insbesondere von § 17 Abs. 1 SGB I, der einen Anspruch auf verständliche und erreichbare Sozialleistung vorsieht.

Ein wünschenswerter nächster Schritt wäre die Einführung einer Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) für Hamburger Behörden – für einen einheitlichen, diskriminierungsfreien und rechtsverbindlichen Umgang mit Bürger*innen.

Optimiert durch Optimole
Nach oben scrollen