In der März-Ausgabe 2026 der Fachzeitschrift SOZIALRECHT-JUSTAMENT beschäftigt sich Bernd Eckardt mit einem besonders praxisrelevanten Thema: dem komplexen Verhältnis zwischen Wohngeld und existenzsichernden Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch.
Gerade in der Sozialberatung stellt sich häufig die Frage, welche Leistung im Einzelfall günstiger ist und wie der Übergang zwischen den verschiedenen Leistungssystemen rechtlich funktioniert.
Unterschiedliche Fallkonstellationen im Überblick
Der Beitrag stellt die verschiedenen Konstellationen dar, die in der Praxis regelmäßig auftreten:
- Wechsel vom Wohngeldbezug in existenzsichernde Leistungen (z. B. Bürgergeld oder Sozialhilfe)
- Wechsel von existenzsichernden Leistungen zurück zum Wohngeld
- Situationen, in denen noch keine Leistung bezogen wird, Betroffene aber die für sie günstigere Leistung beantragen möchten
Gerade diese Übergänge sind rechtlich anspruchsvoll, weil mehrere Leistungssysteme ineinandergreifen und jeweils eigene Voraussetzungen und Zuständigkeiten gelten.
Ziel der gesetzlichen Regelungen
Die gesetzlichen Vorschriften sollen zwei Ziele miteinander verbinden:
- Doppelleistungen vermeiden
- Gleichzeitig ermöglichen, dass Leistungsberechtigte die jeweils günstigere Leistung erhalten
Das führt allerdings zu sehr komplexen Regelungen, die für Betroffene oft schwer zu überblicken sind.
Hoher Beratungsbedarf in der Praxis
In der Praxis zeigt sich regelmäßig, dass hier ein erheblicher Beratungsbedarf besteht. Häufig erhalten Leistungsberechtigte nicht die notwendige Unterstützung, um zu klären, welche Leistung für sie tatsächlich günstiger wäre.
Ein weiteres Problem sind lange Bearbeitungszeiten beim Wohngeld, die im Beitrag ebenfalls mehrfach thematisiert werden. Verzögerungen können dazu führen, dass Betroffene über längere Zeiträume ohne ausreichende Leistungen bleiben oder unnötig zwischen den Systemen wechseln müssen.
Download der Ausgabe
Die März-Ausgabe 2026 von SOZIALRECHT-JUSTAMENT kann hier direkt heruntergeladen werden:
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