Kinder, Jugendliche und junge Volljährige haben in der Kinder- und Jugendhilfe umfangreiche Rechte. Dennoch wissen viele Betroffene nicht, welche Ansprüche sie gegenüber dem Jugendamt haben oder wie sie ihre Interessen in Hilfeplangesprächen wirksam vertreten können. Eine neu veröffentlichte Broschüre „Meine Rechte in der Kinder- und Jugendhilfe“ möchte genau hier ansetzen und junge Menschen dabei unterstützen, ihre Rechte besser kennenzulernen und selbstbewusst wahrzunehmen.
Beteiligung ist ein gesetzliches Recht
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist kein freiwilliges Angebot der Jugendämter, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Bereits § 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) stellt klar, dass jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Persönlichkeit hat. Die Kinder- und Jugendhilfe soll junge Menschen dabei unterstützen und positive Lebensbedingungen schaffen.
Darüber hinaus verpflichtet § 8 SGB VIII die Jugendämter dazu, Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen und sie über ihre Rechte aufzuklären. Gerade bei Hilfen zur Erziehung oder Eingliederungshilfen spielt dieses Beteiligungsrecht eine zentrale Rolle.
Das Hilfeplanverfahren entscheidet über die Unterstützung
Ein zentrales Instrument der Kinder- und Jugendhilfe ist das Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII. Gemeinsam mit dem Jugendamt, den Sorgeberechtigten und den jungen Menschen wird festgelegt,
- welche Hilfe erforderlich ist,
- welche Ziele verfolgt werden,
- wer die Unterstützung übernimmt,
- wann die Hilfe überprüft wird.
Die Mitwirkung der betroffenen Kinder und Jugendlichen ist ausdrücklich vorgesehen. Sie sollen ihre Wünsche, Vorstellungen und Ziele einbringen können und verständlich über den Ablauf informiert werden. Fachverbände betonen seit Jahren, dass eine echte Beteiligung nur möglich ist, wenn junge Menschen ihre Rechte kennen.
Ombudsstellen stärken die Rechte junger Menschen
Nicht immer verlaufen Gespräche mit dem Jugendamt konfliktfrei. Deshalb wurden mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) die Ombudsstellen bundesweit gesetzlich verankert. Nach § 9a SGB VIII müssen die Bundesländer unabhängige Beratungs- und Vermittlungsstellen bereitstellen.
Ombudsstellen beraten kostenlos, unabhängig und vertraulich. Sie unterstützen Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien dabei, ihre Rechte gegenüber Jugendämtern oder freien Trägern wahrzunehmen und bei Konflikten Lösungen zu finden. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft bezeichnet Ombudsstellen als wichtigen Beitrag zum Ausgleich des strukturellen Machtgefälles zwischen Behörden und Leistungsberechtigten.
Rechte kennen schafft Selbstbestimmung
Fachorganisationen wie die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) weisen darauf hin, dass Beteiligung weit mehr bedeutet als die bloße Anwesenheit bei Gesprächen. Junge Menschen sollen Entscheidungen verstehen, Fragen stellen können und ihre eigenen Vorstellungen in die Planung von Hilfen einbringen. Dazu gehört auch, dass Informationen verständlich und möglichst barrierefrei aufbereitet werden.
Gerade deshalb leisten leicht verständliche Informationsmaterialien einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe.
Fazit
Die neue Broschüre vermittelt jungen Menschen ihre Rechte verständlich und praxisnah. Sie unterstützt dabei, sich auf Hilfeplangespräche vorzubereiten, Entscheidungen besser nachzuvollziehen und bei Problemen unabhängige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig macht sie deutlich, dass Beteiligung kein Entgegenkommen der Behörden ist, sondern ein gesetzlich verankertes Recht.
Weiterführende Informationen
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII):
https://www.bmbfsfj.de/bmbfsfj/service/publikationen/kinder-und-jugendhilfe-90470
Gesetze im Internet – Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe):
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/
Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe:
https://www.ombudschaft-jugendhilfe.de/de/
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) – SGB VIII Bilderbuch:
https://www.agj.de/publikationen/sgb-viii-bilderbuch.html
Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) – Rechte in der Kinder- und Jugendhilfe einfach erklärt:
https://igfh.de/projekte/deine-rechte-kinder-jugendhilfe-einfach-erklaert
