Die Sozialgerichte stehen zunehmend unter Druck. Besonders im Bereich Bürgergeld und Arbeitslosenversicherung steigt die Zahl der mit Künstlicher Intelligenz erstellten Anträge und Klagen deutlich an. Nach Angaben des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen nahmen allein die Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz bei den acht Sozialgerichten in NRW im Jahr 2025 um mehr als 55 Prozent zu – auf insgesamt 7.615 Verfahren. Auch im laufenden Jahr setzt sich diese Entwicklung offenbar ungebremst fort.
LSG-Präsident Jens Blüggel benennt dabei ein grundlegendes Problem: Immer weniger Anwältinnen und Anwälte arbeiten im Sozialrecht, weil die Vergütung in diesem Bereich vergleichsweise niedrig ist. Viele Leistungsberechtigte finden deshalb keine rechtliche Vertretung mehr und versuchen, sich mit Hilfe von KI selbst zu helfen.
Diese Entwicklung ist nachvollziehbar. Wer existenzsichernde Leistungen benötigt und keine anwaltliche Unterstützung findet, greift zwangsläufig zu den Möglichkeiten, die verfügbar sind. Genau hier liegt jedoch das zentrale Problem: KI kann keine verlässliche sozialrechtliche Beratung ersetzen. Sprachmodelle arbeiten mit Wahrscheinlichkeiten und erzeugen teilweise fehlerhafte oder frei erfundene rechtliche Argumentationen. Für Betroffene ist oft kaum erkennbar, welche Inhalte juristisch tragfähig sind und welche nicht.
Die Folgen treffen inzwischen auch die Gerichte massiv. Eine Zunahme der Verfahren um mehr als die Hälfte innerhalb kurzer Zeit bedeutet eine erhebliche Belastung für den effektiven Rechtsschutz. Längere Bearbeitungszeiten und verzögerte Entscheidungen sind bereits jetzt absehbar. Besonders kritisch ist dies vor dem Hintergrund aktueller Verschärfungen im SGB II, die für viele Betroffene existenzielle Auswirkungen haben.
Die Lösung kann deshalb nicht darin bestehen, die Hürden im Sozialgerichtsverfahren weiter zu erhöhen. Notwendig sind vielmehr flächendeckende, unabhängige und ausreichend finanzierte Beratungsangebote außerhalb der Behörden. In der Praxis erleben viele Leistungsberechtigte gerade nicht die gesetzlich vorgesehene umfassende Beratung durch die Leistungsträger. Diese Versorgungslücke wird derzeit zunehmend durch KI gefüllt – mit allen bekannten Risiken.
Ebenso dringend notwendig ist eine deutliche Verbesserung der Vergütung im Sozialrecht. Wenn anwaltliche Tätigkeit wirtschaftlich kaum tragfähig ist und Gebühren regelmäßig durch formale Einwendungen der Leistungsträger gekürzt werden, verliert das Sozialrecht weiter an qualifizierter Vertretung. Langfristig gefährdet das den Zugang zum Recht für viele Menschen.
Die aktuelle Entwicklung zeigt deutlich: KI ist nicht die Ursache des Problems, sondern ein Symptom eines seit Jahren ausgedünnten Beratungs- und Rechtsschutzsystems.
