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CDU, CSU und SPD vereinbaren Nullrunde beim Bürgergeld für 2025 und 2026

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es unter dem Abschnitt „Arbeitsmarktpolitik und neue Grundsicherung für Arbeitssuchende“:
„Wir werden den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückführen.“

Diese Formulierung bedeutet konkret: Die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) sollen in den Jahren 2025 und 2026 nicht erhöht werden. Damit bleiben z. B. für alleinstehende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) weiterhin 563 Euro pro Monat – wie bereits seit Januar 2024 – bis mindestens Ende 2026 bestehen.Zudem wird das Bürgergeld weiterhin als zentrale Leistung für Menschen in Notlagen fungieren.

Reale Kürzung trotz gleichbleibender Beträge

Einfluss des Bügergeldes auf die Lebenshaltungskosten

Durch diese sogenannte „Nullrunde“ erfolgt faktisch eine Absenkung der realen Leistungen. Bei gleichzeitig weiter steigenden Preisen verringert sich die Kaufkraft der Leistungsbeziehenden spürbar. Dies stellt eine fortlaufende Erosion des verfassungsrechtlich garantierten menschenwürdigen Existenzminimums dar.

Verfassungsrechtlicher Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09) klargestellt, dass das menschenwürdige Existenzminimum ein „unverfügbarer Anspruch“ ist. Eine reale Unterschreitung – auch durch unterlassene Anpassung an die Preisentwicklung – ist verfassungsrechtlich unzulässig.

Quelle und weitere Informationen:
Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ):
weitere Informationen hier

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