Thema der August-Ausgabe von Sozialrecht Justament ist eine aktuelle Entscheidung des EuGH zur Anwendung von § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG auf EU-Bürger*innen.
Der EuGH hält die derzeitige Regelung, nach der Ausländer*innen eines deutschen minderjährigen Kindes von diesem ein Aufenthaltsrecht ableiten können, für rechtswidrig, sofern dieses Recht nicht gleichermaßen auch auf freizügigkeitsberechtigte EU-Kinder angewendet wird. Mit dieser Entscheidung beendet der EuGH einen seit längerem bestehenden Streit innerhalb der deutschen Sozialgerichtsbarkeit.
Das Urteil wirft zudem die Frage auf, ob es rückwirkend für Zeiträume ab dem 1. Januar 2024 angewendet werden kann, wenn es um die Begründung von Leistungsansprüchen nach dem SGB II geht. Hierzu wird die Rechtsauffassung vertreten, dass eine rückwirkende Anwendung geboten ist.
Die Entscheidung wird in der Ausgabe ab Seite 12 ausführlich dargestellt.
Zum Download:
https://www.sozialrecht-justament.de/ausgaben/2025-08-eugh-aufenthg

